Maßnahmen zur Feststellung des günstigen Erhaltungszustands für die Art "Wolf"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Artikel 16 der FFH-Richtlinie u. a. einen „günstigen Erhaltungszustand“ für Ausnahmen von den strengen Schutzbestimmungen für wildlebende Tierarten vorsieht, bereits Maßnahmen eingeleitet, um den günstigen Erhaltungszustand für die Art „Wolf“ festzustellen?