Maßnahmen zur Ermöglichung einer Ausreise des deutschen Wissenschaftlers Dr. Sharo Ibrahim Garip aus der Türkei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung im Einzelnen gegenüber den türkischen Behörden, um dem Wissenschaftler und deutschen Staatsbürger Dr. Sharo Ibrahim Garip eine Ausreise aus der Türkei nach Deutschland zu ermöglichen, nachdem gegen Dr. Sharo Ibrahim Garip aufgrund seiner Unterzeichnung des von über 2 200 Wissenschaftlern und Hochschuldozenten mitgetragenen Aufrufs der mittlerweile mit dem Aachener Friedenspreis 2016 ausgezeichneten Initiative "Akademiker für den Frieden" für ein Ende des Krieges im Osten der Türkei durch eine Verhandlungslösung ein mit einer seit bereits acht Monaten andauernden AusreiseDeutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 10 – Drucksache 18/10163 sperre verbundenes Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, und inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Ablehnung von Dr. Sharo Ibrahim Garips Antrag auf Sozialhilfe für Deutsche im Ausland zulässig war, weil bei einem monatlichen Verdienst durch das Erteilen von Kurdischunterricht zwischen 156 und 312 Euro keine "außergewöhnliche Notlage" vorliege (www. zeit.de/2016/40/tuerkei-ausreiseverbot-deutscher-wissenschaftler)?