Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit im Bereich der privaten Rechtsträger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung im Sinne des Artikels 9 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, um insbesonders die Barrierefreiheit im Bereich der privaten Rechtsträger zu erhöhen und so behinderten Menschen den gleichberechtigten Zugang zu Orten wie Kinos, Anwaltskanzleien und Eisdielen zu ermöglichen – und Situationen wie sie eine Betroffene in einer Wuppertaler Eisdiele erlebt hat vermieden werden (siehe Bericht WDR-Lokalzeit Bergisches Land vom 17. September 2015)?