Maßnahmen zur besseren Durchsetzung von § 13 Absatz 1 Nummer 8 der Spielverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Mängel in der auslesbaren Erfassung sämtlicher Einsätze, Gewinne und des Kasseninhaltes bei Geldspielautomaten (§ 13 Absatz 1 Nummer 8 der Spielverordnung – SpielV), und welche Maßnahmen plant sie zur besseren Durchsetzung des § 13 Absatz 1 Nummer 8 SpielV?