Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche bei der Zwangsversteigerung von Immobilien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die geldwäscherechtlichen Pflichten der Amtsgerichte bei Zwangsversteigerungen von Immobilen mit Blick auf das nunmehr geltende Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro anzupassen, um Geldwäsche bei der Zwangsversteigerung von Immobilien (www.lto.de/recht/juristen/b/geldwaesche-immobilien-kauf-zwangsversteigerung-amtsgerichte-auslandsnotare/) wirksam zu bekämpfen?