Maßnahmen zur Begünstigung der in das Rentenpaket nicht einbezogenen Versicherten
Finanzieller Spielraum für Leistungsverbesserungen in der Altersvorsorge nach Inkrafttreten des Rentenpakets (1. Juli 2014), Maßnahmen zur Leistungsverbesserung für Versicherte bei Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzungen (Jahrgang, Beitragszeiten, ALG-I- bzw. II-Bezug u.a.) zu den Leistungen des Rentenpakets bzgl. Kindererziehungszeiten (Mütterrente), abschlagsfreier Rente ab 63 für langjährig Versicherte sowie Erwerbsminderungsrente; Einbeziehen von Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, von Beamten und von über Berufsverbände Versicherten in die Finanzierung der sog. Mütterrente<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)