Maßnahmen zur Begrenzung der Tierhaltung auf zwei Großvieheinheiten pro Hektar
<div> <script id="dstb-id" language="javascript">if(typeof(dstb)!= "undefined"){ dstb();}<br></script> </div> <div> <script id="dstb-id" language="javascript">Originaltext der Frage(n):<br><br>Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung die Tierhaltung in den Betrieben bis 2030 auf maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar (vgl. Klimaschutzprogramm 2030, S. 115 und Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Friedrich Ostendorff auf Bundestagsdrucksache 19/21762) zu begrenzen, und welche kurzfristigen, konkreten Maßnahmen werden noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt, um das Ziel der flächengebundenen Landwirtschaft zu erreichen</script> Originaltext der Frage(n):</div> <br /> Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung die Tierhaltung in den Betrieben bis 2030 auf maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar (vgl. Klimaschutzprogramm 2030, S. 115 und Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Friedrich Ostendorff auf Bundestagsdrucksache 19/21762) zu begrenzen, und welche kurzfristigen, konkreten Maßnahmen werden noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt, um das Ziel der flächengebundenen Landwirtschaft zu erreichen?