Maßnahmen zur Aufklärung der Todesumstände von Mahmud Al Mabhouh
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Entspricht es den Tatsachen, dass es, wie in der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/1342 zu entnehmen ist, über die Kontaktaufnahme des Nahostbeauftragten mit der israelischen Regierung hinaus, im Falle Mahmud Al Mabhouh und des Missbrauchs gestohlener Personendaten keine eigenen Ermittlungen auf deutscher Seite gibt, und wenn nicht, worin bestehen diese?<br /> <br /> Bedeutet die in Ihrer Antwort bemängelte „Mutmaßung“ in meiner Fragestellung und die Formulierung „Umstände des Todes“ statt beispielweise „Ermordung“ in ihrer Antwort, dass Sie den Tatbestand der Ermordung Mahmud Al Mabhouhs anzweifeln?