Maßnahmen zur Abmilderung möglicher Folgen einer möglichen Gasmangellage
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung nach der Novellierung des Energiesicherungsgesetzes weitere Maßnahmen wie zum Beispiel direkte Hilfen oder die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zur Abmilderung möglicher Folgen einer möglichen Gasmangellage und damit verbundenen Liquiditätsverwerfungen bei Energieversorgungsunternehmen, und wenn ja, welche?