Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen LSBTIQ
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen LSBTIQ* (Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie weitere queere Personen) werden von der Bundesregierung zum Zweck der Umsetzung der am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretenen Istanbul-Konvention getroffen, die die Staaten ausdrücklich dazu verpflichtet, die besonderen Bedürfnisse "schutzbedürftiger Personen" (Artikel 12) zu berücksichtigen, worunter auch "Homosexuelle, Bisexuelle und Transsexuelle" fallen?