Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen vor sogenannten Konversionstherapien und reparativen Verfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Betroffene vor den teilweise gesundheitsschädlichen "Konversionstherapien" bzw. "reparativen" Verfahren bei Homosexualität zu schützen, und wie werden die Geschädigten von der Bundesregierung unterstützt angesichts der Tatsache, dass nicht nur christlich fundamentalistische Gruppen bis heute meinen, Homosexualität sei eine veränderbare Charaktereigenschaft, sondern auch einige approbierte Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten "Konversionsbehandlungen" anbieten, um Homosexualität zu "heilen"?<br /> <br /> Wie können sich Betroffene gegen eine "Konversionstherapie" schützen, da es trotz der Entpathologisierung von Homosexualität in den ICD 10 (ICD = International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) von 1991 weiterhin Möglichkeiten gibt, die nichtheterosexuelle Orientierung einer Patientin oder eines Patienten wie eine Erkrankung zu behandeln, und welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, um die Möglichkeiten, "Konversionstherapien" unter dem Deckmantel der ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung abrechnen zu können, einzuschränken?