Maßnahmen und Rechtsfolgen bei einer nachrichtendienstlichen Einstufung als "Gefährder"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen und Rechtsfolgen zieht die nachrichtendienstliche Einordnung als "Gefährder" auf jeden Fall und unabhängig von der Einzelfallprüfung nach sich?<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen und Rechtsfolgen zieht die nachrichtendienstliche Einordnung als "Gefährder in Zusammenhang oder Kontakten mit IS" auf jeden Fall und unabhängig von der Einzelfallprüfung nach sich?