Maßnahmen und Programme mit Beiträgen zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen in den Jahren 2000 bis 2012 und in Zukunft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung empirische Befunde darüber vor, inwieweit die Maßnahmen/ Programme zur Prävention und Gesundheitsförderung der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Krankenversicherungen, des Bundesministeriums für Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem nach § 20 Absatz 1 SGB V definierten Ziel, „einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen [zu] erbringen“, in den Jahren 2000 bis 2012 entsprochen haben?<br /> <br /> Welche forschungs- und praxisbezogenen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in Zukunft das Erreichen des nach § 20 Absatz 1 SGB V definierten Ziels, „einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen [zu] erbringen“ sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund des vom 13. Dezember 2012 datierten Eckpunktepapiers zur Präventionsstrategie?