Maßnahmen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie oft sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen (BGBI. I S. 2426) am 17. Juli 2017 Maßnahmen, wie beispielsweise die separierte Befragung der betroffenen Personen durch die Bundespolizei bei der Grenzkontrolle getroffen worden, weil der Gefahrenverdacht bestand, dass eine Ausreise dem Zweck der Zwangsverheiratung in Deutschland lebender Minderjähriger dient?<br />