Maßnahmen nach Beendigung der Testphase von digitalen Beratungsgesprächen im Pflegebereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen und Vorkehrungen trifft die Bundesregierung für die Zeit nach dem Auslaufen der Testphase der digitalen Beratungsgespräche im Pflegebereich, die gemäß § 37 Absatz 3 des Sozialgesetzbuchs (SGB) – Elftes Buch (XI) bis zum 30. Juni 2024 befristet ist, und wie ist der weitere Fahrplan ab dem 1. Juli 2024 gestaltet?