Maßnahmen in Bezug auf die Aufhebung der ärztlichen Mitteilungspflicht nach sexualisierter und häuslicher Gewalt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für wann in Reaktion auf den Beschluss der 24. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder zur Aufhebung der ärztlichen Mitteilungspflicht gemäß § 294a SGB V nach sexualisierter und häuslicher Gewalt zu ergreifen (vgl. auch entsprechende Forderungen in: BIG, Koordinierung, und S.I.G.N.A.L.: "Sicherheit für Gewaltopfer: ärztliche Mitteilungspflicht an Krankenkassen bei häuslicher und sexueller Gewalt abschaffen" vom 10. November 2014; BIG, Koordinierung, und S.I.G.N.A.L.: ,,Stellungnahme zum Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz – Änderung des § 294a SGB V (ärztliche Mitteilungspflicht an Krankenkassen)" vom 1. August 2015; Berufsverband der Frauenärzte und Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe: "Gewalt gegen Frauen – § 294a SGB V gefährdet betroffene Frauen und erschwert die ärztliche Betreuung", 2016)?