Maßnahmen im Rahmen der Exportkreditgarantien für zwei südafrikanische Kohlekraftwerke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der Exportkreditgarantien, die die Bundesregierung für die südafrikanischen Kohlekraftwerke Medupi und Kusile erteilte, zur Minderung von Gesundheitsrisiken durch Schwefeldioxid-Emissionen, die Auswirkungen auf die Wasserversorgung und Grundwasserqualität sowie die Umsiedlungen und Entschädigung der Anwohner vereinbart (bitte separat auflisten), und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Umsetzung und Wirksamkeit dieser Maßnahmen für weitere Exportanfragen für südafrikanische Kohlebergwerke?