Maßnahmen gegenüber den USA hinsichtlich der Nutzung der Air Base Ramstein
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegenüber der USA hinsichtlich der Nutzung der Air Base Ramstein ergreifen, um ihrer Schutzpflicht nachzukommen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 19. März 2019 (Aktenzeichen: 4 A 1361/15) festgestellt hat, dass die bisherige Annahme der Bundesregierung, es bestünden keine Anhaltspunkte für Verstöße der USA gegen deutsches Recht oder Völkerrecht bei ihren Aktivitäten in Deutschland, auf einer unzureichenden Tatsachenermittlung beruht und rechtlich nicht tragfähig sei?