Maßnahmen gegen Zugangshindernisse in Frauenhäusern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was hat die Bundesregierung seit dem "Bericht zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder" (Bundestagsdrucksache 17/10500) hinsichtlich der sich aus der bestehenden Systematik der sozialleistungsrechtlichen Regelungen ergebenden Zugangshindernisse in Frauenhäusern unternommen, und welchen weiteren Regelungsbedarf sieht sie speziell in den Schnittstellenbereichen SGB II, SGB XII, BAföG und AsylbLG (s. Bericht, Teil II, Abschnitt B I, S. 209 ff., und Stellungnahme, S. 24)?