Maßnahmen gegen Sterilisationen auf der Basis unzureichender Aufklärung und unwirksamer Einwilligung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Sterilisationen auf der Basis unzureichender Aufklärung und unwirksamer Einwilligungen entgegenzuwirken und insbesondere die menschenrechtsorientierte Aus- und Fortbildung der involvierten Fachkräfte und Ärztinnen und Ärzte sicherzustellen, wie es in Artikel 39 des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" gefordert wird?