Maßnahmen gegen Missbrauch der EU-Freizügigkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen konkreten Maßnahmen bzw. Initiativen plant die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode, um einem Missbrauch der EU-Freizügigkeit, wie u. a. in Ruhrgebietsstädten wie Duisburg (www.welt.de/politik/deutschland/video68d683ac4feefe67406eb0a7/thilo-sarrazin-in-duisburg-leben-27-000-sinti-und-roma-und-am-ende-leben-sie-alle-vom-staat.html), Essen (www.bild.de/politik/inland/sozialbetrug-und-migration-buergermeister-kaempft-um-seine-stadt-68d272894a958e24fe6bf242) oder Gelsenkirchen (www.welt.de/politik/deutschland/article68c5869ff7d39229f78b558a/afd-in-gelsenkirchen-uns-waehlen-hier-migranten-die-keine-lust-mehr-haben-auf-diese-katastrophalen-zustaende.html) auf Bundesebene entgegenzuwirken, insbesondere auch in Form von Gesetzesänderungen, u. a. beim Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU – FreizügG/EU)?<br /> <br /> Mit welchen konkreten Maßnahmen bzw. Initiativen (wie beispielsweise durch die Anpassung der rechtlichen Grundlagen in Bezug auf die Voraussetzungen der Freizügigkeit bzw. zu deren Entzug) plant die Bundesregierung, in der laufenden Legislaturperiode auf europäischer Ebene einem Missbrauch der EU-Freizügigkeit entgegenzuwirken, und inwiefern hat es hierzu bereits einen Austausch mit den europäischen Partnern, hier insbesondere mit Bulgarien und Rumänien, gegeben?