Maßnahmen gegen linksextremistische Organisationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, gegen linksextremistische Organisationen vorzugehen, welche öffentlich zu Gewalt und Straftaten über Seiten wie "augsburgfuerkrawalltouristen.noblogs.org" aufrufen und in dem Zuge Namen und Adressen von Politikern und deren Familien veröffentlichen, und wenn nicht, wie vereinbart sich das nach Auffassung der Bundesregierung mit den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes?