Maßnahmen gegen Hasskriminalität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach aktuellem Sachstand der angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung gegen Hasskriminalität (vgl. DLF vom 30. Oktober 2019, 07:15 Uhr, Kabinettsplan: Netzbetreiber verpflichten, strafrechtliche Inhalte zu melden), die allgemein eine weitere Verrohung der politischen Debatte unterbinden sollen, geplant, Aussagen in der politischen Debatte, wie Parteien "bis aufs Blut" oder "bis aufs Messer" zu bekämpfen, justiziabel zu machen?