Maßnahmen gegen eine Benachteiligung einzelner Schwangerer beim Elterngeld und der Elternzeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Januar 2022 (Az. L 2 EG 4/20), wonach Mütter in abhängigen Kettenbeschäftigungen, in welchen eine neue Beschäftigung bei Schwangerschaft aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht in Betracht kommt, bei der Berechnung eines Elterngeldanspruchs nicht benachteiligt werden dürfen (vgl.: https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lsg-schliesst-gesetzeslucke-bei-elterngeld-208354.html), und wie will die Bundesregierung die Gesetzeslücke im Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz schließen?