Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung angesichts des konjunkturellen Einbruchs aufgrund des Corona-Virus als Sofortmaßnahme zur Liquiditätssicherung und Verhinderung einer Rezession die sofortige vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, eine Senkung der Unternehmensteuern, die Absenkung des antizyklischen Kapitalpuffers auf 0 Prozent, die Einführung einer befristeten degressiven Abschreibung für alle bewegliche Wirtschaftsgüter oder eine Absenkung der Stromsteuer?