Maßnahmen für Schwangere im Rahmen des SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wo ist in den Leistungsgrundsätzen des § 3 Absatz 1 SGB II verankert, dass eine Arbeitsgelegenheit zweckmäßig sei, wenn sie dem Erhalt oder der Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit dient, vor dem Hintergrund, dass der Gesetzestext besagt, dass vorrangig Maßnahmen gefördert werden sollen, „die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen“, und wie wird konkret die Hilfebedürftigkeit von Schwangeren mittels einer Arbeitsgelegenheit beseitigt, verkürzt oder vermindert?