Maßnahmen für die Netzstabilität bei Austritt von Kraftwerken aus dem Markt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant die Bundesregierung einem für die Netzstabilität relevanten Austritt von Kraftwerken aus dem Markt zu begegnen, vor dem Hintergrund, dass auch Gaskraftwerke, wie z. B. in Emden, von den Betreibern vom Netz genommen werden (vgl. www.statkraft.de/ presse), und wie beurteilt die Bundesregierung konkret die Möglichkeit, dass Netzbetreiber diese Kraftwerke im Rahmen des bestehenden Mechanismus der „Kaltreserve“ kontrahieren?