Maßnahmen Deutschlands im UN-Sicherheitsrat hinsichtlich der Proteste in den palästinensischen Gebieten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung als nichtständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat in Reaktion auf die Ergebnisse des am 25. Februar 2019 veröffentlichten Berichts der „unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu den am 30. März 2018 begonnenen Protesten in den besetzten palästinensischen Gebieten“ ergreifen, und in welcher Form wird die Bundesregierung die israelische Regierung auffordern, die von der Untersuchungskommission angeprangerte, bis heute anhaltende Straflosigkeit israelischer Generäle und Politiker für die Tötung von mindestens 189 Bewohnern des Gazastreifens, davon 183 durch scharfe Munition, deren Einsatz laut der Untersuchungskommission in 181 Fällen völkerrechtswidrig war, zu beenden (www.ohchr.org/Documents/HRBodies/HRCouncil/ColOPT/A_HRC_40_74.pdf)?