Maßnahmen der Notfallrettung bzw. der Ersten Hilfe nach Vorgaben des BLS und des ALS
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, dass die Maßnahmen der Notfallrettung bzw. Maßnahmen der Ersten Hilfe künftig nach Vorgaben des BLS (Basic Life Support) und des ALS (Advanced Life Support) als Vorgabe für Vollzugs- und Rettungskräfte zu erfolgen haben, wie dies bereits in anderen EULändern und der Schweiz erfolgt, anstatt wie bisher gemäß der BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) bzw. DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), da immer mehr angebotene Kurse auch in deutschen Schulen nach dem BLS-/ ALS-Prinzip erfolgen, und wenn nein, warum nicht?