Maßnahmen der montenegrinischen Regierung zum Schutz der Saline Ulcinj
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern erachtet die Bundesregierung die Darlegung des montenegrinischen Ministers für nachhaltige Entwicklung und Tourismus, Pavle Radulovic, in seinem an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gerichtete Schreiben vom 22. Oktober 2018 über die unmittelbar geplanten Schritte der montenegrinischen Regierung zum Schutz der Saline Ulcinj als ausreichend (siehe Antwort des BMU vom 2. November 2018 auf meine Schriftliche Frage 80, Bundestagsdrucksache 19/5643), und welche konkreten Voraussetzungen müssen zum Schutz der Saline erfüllt sein, damit die Bundesregierung im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen der Eröffnung des Kapitels 27 (Umwelt) auf der Regierungskonferenz mit Montenegro am 10. Dezember 2018 zustimmt?