Maßnahmen der Europäischen Union zur Begrenzung des Gebrauchs von Bargeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Einschränkung des Gebrauchs von Bargeld bekannt, die auf EU-Ebene vorbereitet werden – vgl. dazu die Senkung der Bargeldobergrenze von 15 000 Euro auf 10 000 Euro im Jahr 2017 im Züge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/ 849, die Abschaffung des 500-Euro-Scheins durch die Europäische Zentralbank Ende 2018 und dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom Juni 2019 zur Beschränkung von anonymen Edelmetall-Käufen im Züge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/843 – und wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Kritik, dass es durch diese Maßnahmen zu einem unverhältnismäßigen "Eingriff in die Freiheit normaler Bürger” kommt, wie es beispielsweise der wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in seinem Gutachten 2017 formulierte (www.welt.de/finanzen/article163444282/Bargeldgrenze-Eingriff-in-Freiheit-der-Buerger.html)?