Maßnahmen der Bundesregierung zum Mieterschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021028.html) nun schnellstmöglich und noch in dieser Legislaturperiode entweder den Ländern explizit regionale Regulierungen der Wohnungs- und Gewerbemieten ermöglichen oder selbst im bundesweiten Mietrecht den vom Land Berlin beabsichtigten Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Mieterhöhungen und zum Beispiel eine Obergrenze für Mieten einführen, und falls nicht, warum nicht?