Maßnahmen der Bundesregierung bei einer Mitgliedschaft von öffentlich Bediensteten in einer extremistischen Vereinigung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen Maßnahmen ergreifen Behörden im Geschäftsbereich der Bundesregierung, wenn Soldaten, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst einfache Mitglieder ohne Amt oder anderweitige repräsentative Funktionen in einer Bestrebung sind, die durch Verfassungsschutzbehörden als "gesichert extremistisch" eingestuft werden, solange keine Anhaltspunkte für als "extremistisch" eingestufte Aussagen oder Handlungen gegen diese Personen vorliegen?