Maßnahmen bei einer nicht rechtzeitigen Umsetzung der gesenkten Umsatzsteuersätze durch Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für die Fälle, in denen es Unternehmern nicht gelingt, ihre Kassen bis zum 1. Juli 2020 auf die gesenkten Umsatzsteuersätze umzustellen, und wie sollen diese Unternehmer nach Ansicht der Bundesregierung eine praxistaugliche Berichtigung des Kassenbelegs nach § 31 Absatz 5 und § 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung vornehmen?