Maßnahmen aus der Verpflichtung nach § 3 Absatz 3 des Tarifvertrages Soziale Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungskräften
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung mit Ausnahme des Schreibens des Bundesministers des Innern vom 10. April 1972 an die Bundesminister sowie an die Innenminister (-senatoren) der Länder, ergriffen, um ihrer Verpflichtung aus § 3 Ziffer 3 des Tarifvertrages vom 31. August 1971 zur sozialen Absicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungskräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich) nachzukommen?</span>