Maßnahmen aufgrund von Nichteinhaltung der Absprachen mit der FIFA bzgl. der WM-Auftaktveranstaltung der Männer 2006
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung trotz der Nichteinhaltung der Absprachen im Memorandum of Understanding (MoU) bezüglich der Absage der Auftaktveranstaltung der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006, die entgegen den Vereinbarungen im MoU von der FIFA (Fédération Internationale de Football Association) einseitig ohne Einvernehmen mit der Bundesregierung getroffen wurde, keine weiteren Schritte gegen die FIFA eingeleitet, obwohl die Absage durch möglicherweise entgangene Einnahmen, die laut Nummer 5 der Vereinbarung zwischen der FIFA und der Bundesregierung im Verhältnis 50:50 geteilt werden sollten, zum möglichen Nachteil deutscher Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erfolgte, und welche Kosten für die Vorbereitung der abgesagten Eröffnungsgala, die vor der Unterzeichnung des MoU durch die Bundesregierung entstanden, wurden der Bundesregierung von der FIFA erstattet (bitte Höhe und Zweck benennen)?