Maßnahmen angesichts der Verfolgung der Rohingya durch die Regierung von Myanmar
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung angesichts der Verfolgung der Rohingya durch die Regierung von Myanmar, die nach teilweise vertretener Auffassung bereits jetzt den Tatbestand des Genozids erfüllt (vgl. Azeem Ibahim, The Rohingyas – Inside Myanmar’s Hidden Genocide, 2016; http://edition.cnn.com/2017/09/01/asia/rohingya-bangladesh-myanmar-crisis/index.html), zum Schutze der Betroffenen (bitte nach Ressorts, insbesondere Bundeskanzleramt, Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, aufschlüsseln), und inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass verfolgte Rohingya aus den Erstaufnahmestaaten, insbesondere Bangladesch im Wege des Resettlements oder anderer Instrumente der humanitären Aufnahme in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgenommen werden (bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage für die Aufnahme sowie der Zahl der Aufgenommenen bzw. aufzunehmenden Personen aufschlüsseln)?