Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) (G-SIG: 16021437)
Erneute Vorlage der vom Bundesrat unter Zustimmung mit Änderungsmaßgaben beratenen Verordnung, Drs 520/06 (Beschluss); Regelung der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen, die in nicht allgemein zugänglichen Bereichen auf Flugplätzen tätig werden, des Personals von Unternehmen, das auf Grund seiner Tätigkeit außerhalb von Flugplätzen die Möglichkeit hat, die Sicherheit des Luftverkehrs zu beeinträchtigen sowie von Luftfahrern und Flugschülern <p> </p>