Luftrettung und Landeplätze nach Inkrafttreten der geänderten Luftverkehrs-Ordnung
Landeplätze von öffentlichem Interesse ("Public Interest Sites", PIS) sowie Landeplätze nach § 6 LuftVG für die Luftrettung in Deutschland, Flugbewegungen im Rahmen von Luftrettungseinsätzen, Erfüllung der in der geänderten LuftVO festgelegten Kriterien für PIS-Landeplätze, Betreiber, Dachlandeplätze, Nachtfluggenehmigung, Anträge auf Genehmigung nach § 6 LuftVG, Verantwortlichkeit für Erstellung, Pflege und Aktualisierung der sog. PIS Master-Liste, Lufttransport von Patienten aus medizinischen Gründen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)