Luftqualitätsgrenzwerte für Bahnsteige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gelten die in der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BlmSchV) aufgeführten Luftqualitätsgrenzwerte – welche laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 19/11047) Bahnhöfe und andere in sich geschlossene Verkehrsstationen aus dem Beurteilungsregime für Außenluft ausschließt – für Bahnsteige, die offen bzw. nur überdacht sind?<br /> <br /> Gelten an unterirdischen und eingehausten Bahnhöfen die Arbeitsplatzgrenzwerte für die Luftqualität, die sich aus der Gefahrstoffverordnung ableiten und insbesondere in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" konkretisiert sind (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11047), und wenn nein, plant die Bundesregierung, Grenzwerte einzuführen?