Lückenschluss der Bundesstraßen 295 und 464 bei Renningen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter den im Planungsentwurf des Landes Baden-Württemberg (Regierungspräsidium Stuttgart) zum sogenannten Lückenschluss der Bundesstraßen 295 und 464 bei Renningen untersuchten Varianten Unterführung und Überführung für letztere als Vorzugsvariante entschieden hat, obwohl diese im Umweltbericht zur Fortschreibung des Regionalverkehrsplans Region Stuttgart mit "voraussichtlich erheblichen Beeinträchtigungen in teils großem Umfang" erwähnt wird (Dammwirkung, Verbreitung von Lärm und Abgasen, Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebiets "Renningen", Zerschneidung im Einzugsgebiet der Würm im Bereich HQ 100)?