Lösungsansätze für eine künftige EU-Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche wesentlichen Vorschläge der EU-Anti-terrorismuskoordinator und die Polizeiagentur Europol als mögliche Lösungsansätze für eine künftige Vorratsdatenspeicherung von Telekom-munikationsdaten trotz negativen Urteils des EuGH vom 21. Dezember 2016 ("Tele 2") gemacht haben, und wie steht die Bundesregierung zu der Frage, wie ein EU-Instrument ausgestaltet werden sollte, um wie gefordert bis Ende 2017 die Verfügbarkeit von auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten im Einklang mit EU-Recht und der Rechtsprechung des EuGH sicherzustellen (http://gleft.de/1Vz)?