"Löschung von Webseiten" durch Europol im Rahmen eines "Aktionstages" gegen terroristische Onlineinhalte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist aus Sicht der Bundesregierung darunter zu verstehen, wenn im Rahmen eines "Aktionstages" der Polizeiagentur Europol gegen terroristische Onlineinhalte unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes auch "Webseiten gelöscht" worden sind ("BKA geht gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet vor", Pressemitteilung BKA vom 25. November 2019), was der Bayerische Rundfunk aus meiner Sicht fälschlich als "Cyberattacke" gegen "Tausende Webseiten" interpretiert ("Cyberattacke von Europol: IS-Propaganda im Netz gelöscht", www.br.de vom 26. November 2019), und auf welche Weise hat das BKA in der Vergangenheit bei ähnlichen von Europol koordinierten Maßnahmen geholfen, mutmaßlich extremistische oder terroristische technische Infrastrukturen im Internet zu stören oder zu löschen?