Löschung von Emissionszertifikaten bei Stilllegung von Braunkohlekraftwerken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Ausmaß plant die Bundesregierung, bei einer ordnungsrechtlichen Stilllegung von Braunkohlekraftwerken Zertifikate im EU-Emissionshandel zu löschen, und welchen Effekt auf den CO2-Gesamtausstoß in der EU erwartet die Bundesregierung bei einer Umsetzung der Vorschläge der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (Kohlekommission) mit bzw. ohne Löschung von Emissionszertifikaten unter Berücksichtigung einer möglichen Verlagerung der Emissionen von Deutschland in andere Mitgliedstaaten (Wasserbetteffekt) sowie der Mechanismen der Marktstabilitätsreserve?