Löschung eines Kommentars des Satirikers Dieter Nuhr durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem öffentlichkeitswirksam kommentierten Löschen eines zunächst bestellten Kommentars des Satirikers Dieter Nuhr durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) vor dem Hintergrund der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit (jeweils Artikel 5 des Grundgesetzes) sowie der quasi zu 100 Prozent bestehenden staatlichen Finanzierung der DFG (vgl. https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2020/nuhr-deutsche-forschungsgemeinschaft-unterwirft-sich-krawallmachern/)?