Lokale Entscheidungsspielräume und passgenaue Hilfen für Arbeitssuchende sichern
<span>Beibehaltung der Regelungen des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II als flexibles Instrument zur passgenauen Betreuung im lokalen Rahmen, Aufgabe der Pläne betr. Beschränkung auf wenige Einzelfallhilfen, mindestförderungswürdige Maßnahmen; im Rahmen der geplanten Überarbeitung Flexibilisierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, Berücksichtigung der sozialintegrativen Ansätze im SGB II<br /> </span>