Lohnzahlung der Firma Feronia in der Demokratischen Republik Kongo
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welchem offiziellen Mindestlohn beruht nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussage der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), nach der im Fall Feronia in der Demokratischen Republik Kongo (DRC) der niedrigste gezahlte Lohn auf der Plantage 150 Prozent des Mindestlohnes betragen solle, bei einem Durchschnittslohn von 3,30 USD pro Tag (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 52 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber – Plenarprotokoll 19/139), obwohl im Mai 2018 ein Dekret in Kraft trat, das eine stufenweise Erhöhung des garantierten Mindestlohns in der DRC – im Agrarsektor bis Juli 2019 – auf 7075 CDF pro Tag (umgerechnet also ca. 3,70 bis 3,80 Euro) vorsieht (Dekret 18-017; www.ilo.org/dyn/natlex/docs/MONOGRAPH/218/135448/F567457656/COD-109218.pdf), und welche konkreten Maßnahmen trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die DEG, um sicherzustellen, dass Feronia diese Lohnangleichungen zeitnah umsetzt?