Lohndumping verhindern - Leiharbeit strikt begrenzen
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes: gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter und Festangestellte, Einführung einer Flexibilitätsprämie von 10 Prozent des Bruttolohnes, Begrenzung der Überlassungshöchstdauer auf drei Monate; Mitspracherecht der Betriebsräte im Entleihbetrieb über den Einsatz von Leiharbeitnehmern im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes