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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-292515

Lockerungen bei asylrechtlichen Regelungen zum Aufenthaltsort Geflüchteter

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser angesichts der Herausforderungen bei der Unterbringung einer gestiegenen Zahl von Asylsuchenden den Bundesländern empfehlen, von der Regelung nach § 49 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) Gebrauch machen, d. h., dass Asylsuchende von der Verpflichtung, ihren Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung zu nehmen, befreit werden, sodass sie, wenn dazu die Möglichkeit besteht, z. B. bei Verwandten/ Bekannten/Unterstützenden oder privat unterkommen und so die staatlichen Aufnahmestrukturen entlasten könnten, oder sich darüber hinaus für eine Änderung der Wohnverpflichtung nach § 47 AsylG einsetzen, nachdem sie im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 2022 erklärte, in der jetzigen Lage könne man von der Wohnverpflichtung absehen, ob dies dauerhaft geändert werden solle, darüber müsse man reden (bitte begründen), und wird sie sich weiterhin für eine gesetzliche Lockerung der Wohnsitzregelung nach § 12a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einsetzen, sodass anerkannte Flüchtlinge oder Schutzbedürftige nach § 24 AufenthG in ein anderes Bundesland ziehen können, wenn sie dort eine Unterbringungsmöglichkeit oder ein Wohnungsangebot haben, was meiner Meinung nach insbesondere Stadtstaaten wie Berlin entlasten könnte (bitte begründen)?