Lockerung des Verbots von Nachtsichtgeräten nach § 19 Bundesjagdgesetz; Reduzierung der hohen Wilddichte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die unter Jägerinnen und Jägern diskutierte Forderung in § 19 des Bundesjagdgesetzes das Verbot von Nachtsichtgeräten dahingehend zu lockern, dass diese in Gebieten mit nachweisbar hohen Wildschäden temporär eingesetzt werden könnten?<br /> <br /> Welche Maßnahmen (z. B. im Jagd- oder Naturschutzrecht bzw. in der Agrarförderung) will die Bundesregierung ergreifen, um die weiterhin bestehenden hohen Wilddichten zu reduzieren?